Obligatorischer SACHKUNDE-NACHWEIS für alle Hundehalter und angehende Hundehalter nach Art. 68 der Tierschutzverordnung |
Was ist ein Sachkunde-Nachweis?
Warum muss ich diesen Kurse besuchen?
Rechtliche Grundlagen gemäss Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Informationen zu unseren Kursen
| Was ist ein SACHKUNDE-NACHWEIS?? |
Der Sachkundenachweis ist die BASIS-Ausbildung, welche JEDE(R) Hundehalter(in) absolvieren muss.
Der Besuch der Kurse wird mit dem sogenannten SACHKUNDENACHWEIS bestätigt.
Gemäss Art. 68 der schweizerischen Tierschutzverordnung muss seit dem 1. September 2008 dieser Nachweis zwingend erbracht werden.
| WARUM muss ich diesen Kurse besuchen? |
Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen.
Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftige Hundehaltende ausbilden.
| Wer braucht diesen Nachweis? |
JEDER MANN und JEDE FRAU die einen Hund hat!
Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen.
| Rechtliche Grundlagen gemäss Bundesamt für Veterinärwesen (BVET ) |
übernimmt einen Hund vor dem 1.9.2008
übernimmt einen Hund
zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2010übernimmt einen Hund
nach dem 1.9.2010Hundehalter
keine Ausbildung nötigmuss
bis zum 1.9.2010 oder
innerhalb eines Jahres
das Training absolvierenmuss
innerhalb eines Jahres nach dem Kauf
das Training absolvierenNeu-Hundehalter
keine Ausbildung nötig
muss
den Theoriekurs und
das Training
bis zum 1.9.2010 oder
innerhalb eines Jahres
absolvierenmuss
vor dem Kauf den Theoriekurs und
innerhalb eines Jahres nach dem Kauf
das Training absolvieren
| Kurs-Aufbau |
Die Ausbildung erfolgt in 2 Teilen:
- Theorie-Kurs
Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen.
In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt,
- welche Bedürfnisse ein Hund hat
- wie man mit ihm richtig umgeht
- was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten.
- Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.
- Praxiskurs (Training)
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren
- im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes.Im Training lernt man
- einen Hund zu führen und zu erziehen
- Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen
- was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.
| Informationen zu unseren Kursen |
Kursort
Im und um das Gelände Hundesport Reussbühl –Littau
Kurszeit für Praxiskurse
Montag 17:00 – 18.15 Uhr oder
Mittwoch-Nachmittag 14.00-15.15 Uhr
Kurskosten
Kursdauer
Fr. 120.—
4 Gruppen-Lektionen zu 75 Minuten
Kursleiterin
Marlis Meier
Kontakt
Anmeldungen unter :
INFO'S bei
Marlis Meier
Postfach 56
6206 Neuenkirch
079 626 97 77Anmeldung und Informationen zu Marlis Meier
oder
marlis.meier@gmail.com
Theoriekurse
2 x Montag 18.30 – ca. 21.00 Uhr
Termine laufend bei genügend Teilnehmern
Fr.100.—inkl. Kursmaterial
Kursdaten für Praxiskurs laufend neue Kurse ... Bitte tel. anfragen
Informationen vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Hunde-Trainer-Liste vom BVET (mit Suche nach Postleitzahl)
Hunde-Trainer-Liste der Schweiz. Kynologischen Gesellschaft (SKG)
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